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Montag, 6. August 2012
Sein V
Die "Würde des Menchen" ist ein beschissen leeres Konstrukt
solange man nicht fähig ist, Ehrfurcht vor seinem Gegenüber zu haben.

Schließt so eine Ehrfurcht nicht auch die Ehrfurcht vor dem freien Willen und dem Recht auf Selbstbestimmung mit ein? (In einem Online-Artikel zur Sterbehilfe laß ich vor ein paar Tagen den abwertenden Begriff "Kult der Selbstbestimmung"...)



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Nicht nur das
Die so viel beschworene Menschenwürde, wie sie derart exponiert ohnehin eine deutsche Eigentümlichkeit ist, kann im Zweifelsfalle nicht einmal eingeklagt werden- als einziges der 19 Grundrechte.

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Was heißt in diesem Kontext schon "einklagen"? Was meinst Du damit?

Ist bei Prozessen zum Thema "Freiheit der Kunst" nicht mal eine klare Prioritätensetzung getroffen worden, dass die Freiheit der Kunst eben nicht so weit geht, dass die "Würde" eines einzelnen in öffentlichen Kunstwerken angegriffen werden darf?
Was in der Praxis nicht mehr und nicht weniger heißt, dass es verboten ist, jemanden zu beleidigen? (in welcher Form auch immer)

"Würde" ist also etwas, das durch einen Akt der Beleidigung angegriffen werden kann?

Ich kann mir nicht helfen, aber ich sehe hier einen gewissen Kontrast zwischen der feierlichen Art, in der die "Würde des Menschen" angepriesen wird, und der Banalität ihrer Anwendung auf "Beleidigungsschutz" (der durchaus einklagbar ist...).

Natürlich finde ich es richtig, dass Beleidigungen sanktioniert werden, aber diese Würde-Gelaber drumherum ist schal, abgeschmackt und ohne Kraft.
Da verwundert es dann gar nicht, dass man außerhalb des Anwendungsfeld "Beleidigungsschutz" auch keine Ahnung vom Begriff "Würde" hat...

Das haben auch die Verfasser des Grundgesetzes gemeint, wenn sie die Würde des Menschen für unantastbar erklärt haben

Ach ja? Und wenn sie doch etwas anderes gemeint haben? Und wer interessiert das schon, was sich irgendwelche Leute (Halb-Götter?) vor 60 Jahren zusammengereimt haben?

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