Hinweis | Tag 1 | kritische Stimmen | Bewegung | Welt & Weltlichkeit | Glaubenseuphorie | evergreen (1) | Beichte | eine Kluft | die Lösung? | Energie & Wort |
eine Falle | Ich-Gefühl | Huhn vs. Ei | Sein & Fließen | Tun | All-Weisheit | Suche: "Leben" | Faszination Kopftuch | Seins-Anstrengung | emotionaler Schmerz |
Tod & JETZT | versagt! | Tanztherapie | Ich und Welt (1) | Das Herz / Das Sein | Glaube & Vertrauen | die Wahrheitsfalle | Theorie psychologischer Selbst-Erkenntis |
Das Arbeiten der Wörter? | Wille & Zartheit | ein Pistolenschuss | Wille & Energie | Zeitarbeit | Mitleid | xy | Beischlaf: Nebensache | Kunst |
Beziehungen | Liebe I | Perfektion... | Suche: "Glaube" | SEHEN | Die Aura eines Gedanken | Angst im Denken | Liebe II | Testament I |
Sinn des Lebens I | Energie | Anders-Sein | Ich-Angst | Zufall | Schreibtechnik | Spiritualität & Welt | Suche: Graben | Suche: Wissensintelligenz | more...


Mittwoch, 1. August 2012
Sein V
Sterbehilfe (4)...
Die Diskussion enthält bezeichnenderweise sehr viele offensichtliche Argumentationslücken bzw. Ungereimtheiten, sogar von Menschen, denen man von Beruf wegen einige Sorgfalt in der Gedankenführung abverlangen darf.

Beispiel aus dem Tagesspiegel:

"Keine Pflicht zur Suizidhilfe"

Es geht beim Streit um die Sterbehilfe doch gar nicht um eine Pflicht zur Suizidhilfe. Der Ist-Stand bestraft das freiwillige Geben von Sterbehilfe, sogar dann, wenn das ausdrückliche Verlangen des Sterbewilligen vorliegt.

Beispiel aus dem E-Petitionen-Portal auf epetitionen.bundestag.de.
In einer Begründung zur Ablehnung einer entsprechenden Petition heißt es da:

"Der Wertordnung des Grundgesetzes liegt der absolute Schutz des menschlichen Lebens zugrunde. Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf. Die aktive Sterbehilfe im Sinne der gezielten Tötung eines Menschen muss daher selbst dann verboten sein, wenn der Patient die Tötung ausdrücklich verlangt (Tötung auf Verlangen, § 216 des Strafgesetzbuches – StGB)."

Am besten nocheinmal lesen: "Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf."

Es geht bei der Sterbehilfe ja auch nur darum, dass der Einzelne um sein eigenes Leben verfügt. Da er Hilfe dabei braucht oder Hilfe wünscht, delegiert er den Selbst-Tötungsakt dann an einen Helfer. Das ist wie beim Post-Abholen oder Bank-Geschäfte-Erledigen. Mit einer Vollmacht kann der Inhaber im Namen des Vollmachtgebers handeln. Also ist es eindeutig der Sterbewillige, der über nichts anderes als sein eigenes Leben verfügt. Durch Nutzung des Begriffs "Verfügen" schießt sich der Gegner der Sterbehilfe hier doch eher ein Eigentor, denn es ist in der Tat ein Verfügen, Erlassen, Befehlen und es ist offensichtlich, dass der Sterbewillige über niemand anderen "verfügt" als sich selbst.



... link (0 Kommentare)   ... comment