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Sonntag, 5. August 2012
Sein V
neue Petition:

Der Bundestag möge beschließen, ein goldenes Quietsche-Entchen auf der Deutschlandfahne zu integrieren.

Begründung:

Erlaubt ist, was gefällt.



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Mittwoch, 1. August 2012
Sein V
Der Staat weiß nicht, was Würde ist...

Wie können die hier wissen, was "die Würde des Menschen" ist?

Oder diese hier?

Wenn doch noch nichtmal ich weiß, was "die Würde des Menschen" ist!!?...



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Mittwoch, 1. August 2012
Sein V
Sterbehilfe (4)...
Die Diskussion enthält bezeichnenderweise sehr viele offensichtliche Argumentationslücken bzw. Ungereimtheiten, sogar von Menschen, denen man von Beruf wegen einige Sorgfalt in der Gedankenführung abverlangen darf.

Beispiel aus dem Tagesspiegel:

"Keine Pflicht zur Suizidhilfe"

Es geht beim Streit um die Sterbehilfe doch gar nicht um eine Pflicht zur Suizidhilfe. Der Ist-Stand bestraft das freiwillige Geben von Sterbehilfe, sogar dann, wenn das ausdrückliche Verlangen des Sterbewilligen vorliegt.

Beispiel aus dem E-Petitionen-Portal auf epetitionen.bundestag.de.
In einer Begründung zur Ablehnung einer entsprechenden Petition heißt es da:

"Der Wertordnung des Grundgesetzes liegt der absolute Schutz des menschlichen Lebens zugrunde. Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf. Die aktive Sterbehilfe im Sinne der gezielten Tötung eines Menschen muss daher selbst dann verboten sein, wenn der Patient die Tötung ausdrücklich verlangt (Tötung auf Verlangen, § 216 des Strafgesetzbuches – StGB)."

Am besten nocheinmal lesen: "Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf."

Es geht bei der Sterbehilfe ja auch nur darum, dass der Einzelne um sein eigenes Leben verfügt. Da er Hilfe dabei braucht oder Hilfe wünscht, delegiert er den Selbst-Tötungsakt dann an einen Helfer. Das ist wie beim Post-Abholen oder Bank-Geschäfte-Erledigen. Mit einer Vollmacht kann der Inhaber im Namen des Vollmachtgebers handeln. Also ist es eindeutig der Sterbewillige, der über nichts anderes als sein eigenes Leben verfügt. Durch Nutzung des Begriffs "Verfügen" schießt sich der Gegner der Sterbehilfe hier doch eher ein Eigentor, denn es ist in der Tat ein Verfügen, Erlassen, Befehlen und es ist offensichtlich, dass der Sterbewillige über niemand anderen "verfügt" als sich selbst.



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Sonntag, 29. Juli 2012
Sein V
Einen Verein gründen für Schauspiel, Religiösität und Politik...



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Sonntag, 15. Juli 2012
Sein V
Zentren der Menschlichkeit, Religiösität und Geborgenheit

Wieso gehen immernoch so viele Menschen in die Kirche und suchen "die Gemeinde" auf? "Weil sie sich nach Menschlichkeit, Geborgenheit, Schutz und Wärme sehnen." Oder sollte man eher sagen: "Weil sie ihre innere Fehlhaltung mit äußeren Ersatzstoffen kompensieren müssen?" Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass ich der hier häufig praktizierten Reduktion des religiösen Lebens und der religiösen Botschaft auf eben nichts anderes als das wohlige Beisammen-Sein in der Nestwärme der "Gemeinde" sehr kritisch gegenüberstehe. Die entsprechenden menschlichen Bedürfnisse mögen legitim sein und sich vielleicht sogar mit Not in diese seltsame Welt hinein entladen – gegenüber dem wahrhaft Religiösen aber ist die ausschließliche Reduktion von Religion auf dieses Szenario fast schon eine Schändung. Es ist grotesk. Es scheint sogar so weit zu gehen, als ob dies die einzig bekannte Begründung dafür ist, warum es gut ist, Religionen zu haben. Es ist eben der "Segen der Liebe, der uns durch sie in unserem Alltag erreicht", oder so ähnlich. Grotesk, grotesk, grotesk. Eine gerissenere Schändung, Lähmung, Herabsenkung der Lehre Jesu hätte sich "der Satan" nicht ausdenken können.

Die Menschen, die diese Nestwärme einer Gemeinde aufsuchen – zum Preis eines oft erzwungenen Glaubesbekenntnisses und einem daraus folgenden Glaubenstheater –, sind mir fremd. Und doch verschwende ich einen Gedanken an sie, wenn ich darüber nachdenke, ob man ihnen nicht etwas Besseres anbieten könnte als die geheiligten "dreieckigen Vierecke" der traditionellen Religionen. "Zentren der Menschlichkeit, Religiösität und Geborgenheit" könnte die Gesellschaft doch auch ohne traditionelle Religionen hervorbringen.



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Samstag, 14. Juli 2012
Sein V
Es ist seltsam, welches Verständnis von "religiöser Freiheit" in der heutigen Zeit so vorherrscht.

Als in der Schweiz das Volksbegehren, das den Neubau von Moscheen mit Minaretten verbot, Erfolg hatte, regte man sich groß auf. Jetzt wird das neueste Gerichtsurteil zur Beschneidung von Jungen für ein Problem gehalten.
Auf der anderen Seite aber hatte man keine Scheu davor, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs per Gesetz zu verbieten, und Schülern in der Pausenzeit das Beten zu verbieten. Auch kein Problem hat man damit, Art und Umfang von Sterbehilfe sehr eng einzuschränken.

Meine Meinung zu all dem verläuft mehr oder weniger entgegengesetzt zu den vorherrschenden Politikermeinungen. Welche massive Einwirkung auf das Individuum und sein "religiöses Handeln" doch beim Kopftuchverbot, beim Betverbot und bei der überaus strengen Einschränkung der Sterbehilfe vorgenommen wird! Damit verglichen wirkt das Verbot von speziellen Gebäudeformen und des Beschneidungsrituals auf mich geradezu lächerlich.

Ich sehe hier ein grundsätzliches Missverständnis in Bezug auf die eigentliche Stoßrichtung von Religion. Sie soll einen mit der inneren Dimension der eigenen Seele in Verbindung bringen. Insofern ist der Verbot einer Gebäudeform kaum ein intensiver Eingriff in die Religionsfreiheit. Auch das Verbot eines Rituals, das einmal im Leben angewandt wird, kann hier nicht ernsthaft als Verletzung der Religionsfreiheit eingestuft werden.
Die anderen Beispiele aber rücken dem Individuum jedoch sehr viel näher an die Pelle. Auch wenn ich den Aberglauben nicht fördern will, so bin ich doch der Meinung, dass das Individuum das Recht darauf hat, sich für ein Kopftuch oder ein Gebet in der Freizeit zu entscheiden – schon allein des Persönlichkeitsrechts wegen, ganz unabhängig von der Religionsfreiheit. Immerhin hat man beim Thema Gebet in der Schule in der Diskussion den Stand erreicht, dass man zwischen ritualisieren Gebet und einem stillen Gebet unterscheiden müsse, und dass man letzteres natürlich nicht einschränken könne. Hier denke ich, ist der bestmögliche Kompromiss gefunden worden. Das Kopftuchverbot allerdings halte ich für zu restriktiv; es ist in meinen Augen nicht legitim.

Was die Einschränkung der Sterbehilfe betrifft, so scheint man hier noch nichteinmal auf die Idee gekommen zu sein, dass die Haltung, die man hierzu hat, eng mit den elementarsten und fundamentalsten Positionen der eigenen Weltanschauung zusammenhängt.



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Donnerstag, 12. Juli 2012
Sein V
Sterbehilfe (4)
Auf meinem alten Hauptblog habe ich ein etwas ausführlicheres "Manifest" zum Thema Sterbehilfe verfasst.



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Montag, 9. Juli 2012
Sein V
Wir brauchen das Recht auf Siesta im Grundgesetz verankert.



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Sein V
Sterbehilfe (3)...

Ein bemerkenswerter Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt zum Thema Sterbehilfe.

"Es sind bemerkenswert offen ernsthafte, in der Begegnung beeindruckend authentische Persönlichkeiten in ihrem Leiden wie in ihrem Realismus."

Dr. med. Johann Friedrich Spittler



(via sterbehilfedeutschland.de)



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Freitag, 6. Juli 2012
Sein V
Ich kaufe nur Eier aus Freilandhaltung.



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