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Sonntag, 5. August 2012
gedankenmaler, 12:17h
neue Petition:
Der Bundestag möge beschließen, ein goldenes Quietsche-Entchen auf der Deutschlandfahne zu integrieren.
Begründung:
Erlaubt ist, was gefällt.
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Donnerstag, 2. August 2012
gedankenmaler, 23:51h
Das mit der Musik-Berieselung ist auch so einer dieser Allgemeinplätze, die in alternativen Kreisen
gerne unhinterfragt übernommen werden, dabei mit der üblichen pseudotiefsinnigen Fassade. Es sei falsch bzw. ein Zeichen einer unausgeglichenen Psyche, "sich ständig mit Musik berieseln zu lassen".
Auch hier gilt wieder: Man braucht solche allgemeinen Regeln nicht, schon gar nicht, wenn sie die eigene Erfahrung abwürgen! Ich stelle diese Tage zum ersten Mal etwas bewusster fest, was für mich der optimale Umgang mit "Musik-Berieselung" ist. Die für mich gültige Regel lautet grob vereinfacht: Auf 1-2 Stunden Musik sollte mindestens 15 bis 45 Minuten Pause folgen. Danach kann ich dann wieder 1-2 Stunden Musik vertragen.
Wie gesagt ist dies nur eine grob vereinfachte Regel; viele Paramter, die hier noch eine Rolle spielen, sind noch nichtmal erwähnt, wie z.B. die allgemeine Verfassung (Gesundheit, Wachheit, Tagesform), der Musikstil und das sonstige Umfeld.
In jedem Fall lässt sich das "Argument", das implizit in dem Wörtchen "Berieselung" steckt – in Form einer unterschwelligen, negativen Wertung und der These, dass dies etwas Schädliches sein könnte – allzu leicht relativieren, denn es ist so oder so eine fundamentale Eigenschaft dieser Welt, ständig gewisse "Reize" anzubieten. Manch ein Stadtmensch hat hier so oder so nur die Wahl zwischen der Berieselung durch Straßenlärm und der Berieselung durch seine Lieblingsmusik. Wenn ich das Fenster öffne, höre ich z.B. das ständige Gemurmel der Cafégäste auf der anderen Straßenseite (was gar nicht so unangenehm ist) und so habe ich praktisch drei Auswahlmöglichkeiten: 1. Musik 2. Caféhausgemurmel 3. Fenster zu, Musik aus und größtenteils Ruhe. Ich lerne gerade, bewusst jeweils das zu wählen, das mir im Moment am besten tut...
Auch hier gilt wieder: Man braucht solche allgemeinen Regeln nicht, schon gar nicht, wenn sie die eigene Erfahrung abwürgen! Ich stelle diese Tage zum ersten Mal etwas bewusster fest, was für mich der optimale Umgang mit "Musik-Berieselung" ist. Die für mich gültige Regel lautet grob vereinfacht: Auf 1-2 Stunden Musik sollte mindestens 15 bis 45 Minuten Pause folgen. Danach kann ich dann wieder 1-2 Stunden Musik vertragen.
Wie gesagt ist dies nur eine grob vereinfachte Regel; viele Paramter, die hier noch eine Rolle spielen, sind noch nichtmal erwähnt, wie z.B. die allgemeine Verfassung (Gesundheit, Wachheit, Tagesform), der Musikstil und das sonstige Umfeld.
In jedem Fall lässt sich das "Argument", das implizit in dem Wörtchen "Berieselung" steckt – in Form einer unterschwelligen, negativen Wertung und der These, dass dies etwas Schädliches sein könnte – allzu leicht relativieren, denn es ist so oder so eine fundamentale Eigenschaft dieser Welt, ständig gewisse "Reize" anzubieten. Manch ein Stadtmensch hat hier so oder so nur die Wahl zwischen der Berieselung durch Straßenlärm und der Berieselung durch seine Lieblingsmusik. Wenn ich das Fenster öffne, höre ich z.B. das ständige Gemurmel der Cafégäste auf der anderen Straßenseite (was gar nicht so unangenehm ist) und so habe ich praktisch drei Auswahlmöglichkeiten: 1. Musik 2. Caféhausgemurmel 3. Fenster zu, Musik aus und größtenteils Ruhe. Ich lerne gerade, bewusst jeweils das zu wählen, das mir im Moment am besten tut...
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gedankenmaler, 22:51h
Ich lebe, um Fähigkeiten aller Art zu schulen.
Und wenn es voran geht mit der einen oder anderen Fähigkeit, entsteht Freude.
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Mittwoch, 1. August 2012
gedankenmaler, 12:47h
Der Staat weiß nicht, was Würde ist...
Wie können die hier wissen, was "die Würde des Menschen" ist?
Oder diese hier?
Wenn doch noch nichtmal ich weiß, was "die Würde des Menschen" ist!!?...
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Mittwoch, 1. August 2012
gedankenmaler, 00:07h
Sterbehilfe (4)...
Die Diskussion enthält bezeichnenderweise sehr viele offensichtliche Argumentationslücken bzw. Ungereimtheiten, sogar von Menschen, denen man von Beruf wegen einige Sorgfalt in der Gedankenführung abverlangen darf.
Beispiel aus dem Tagesspiegel:
"Keine Pflicht zur Suizidhilfe"
Es geht beim Streit um die Sterbehilfe doch gar nicht um eine Pflicht zur Suizidhilfe. Der Ist-Stand bestraft das freiwillige Geben von Sterbehilfe, sogar dann, wenn das ausdrückliche Verlangen des Sterbewilligen vorliegt.
Beispiel aus dem E-Petitionen-Portal auf epetitionen.bundestag.de.
In einer Begründung zur Ablehnung einer entsprechenden Petition heißt es da:
"Der Wertordnung des Grundgesetzes liegt der absolute Schutz des menschlichen Lebens zugrunde. Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf. Die aktive Sterbehilfe im Sinne der gezielten Tötung eines Menschen muss daher selbst dann verboten sein, wenn der Patient die Tötung ausdrücklich verlangt (Tötung auf Verlangen, § 216 des Strafgesetzbuches – StGB)."
Am besten nocheinmal lesen: "Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf."
Es geht bei der Sterbehilfe ja auch nur darum, dass der Einzelne um sein eigenes Leben verfügt. Da er Hilfe dabei braucht oder Hilfe wünscht, delegiert er den Selbst-Tötungsakt dann an einen Helfer. Das ist wie beim Post-Abholen oder Bank-Geschäfte-Erledigen. Mit einer Vollmacht kann der Inhaber im Namen des Vollmachtgebers handeln. Also ist es eindeutig der Sterbewillige, der über nichts anderes als sein eigenes Leben verfügt. Durch Nutzung des Begriffs "Verfügen" schießt sich der Gegner der Sterbehilfe hier doch eher ein Eigentor, denn es ist in der Tat ein Verfügen, Erlassen, Befehlen und es ist offensichtlich, dass der Sterbewillige über niemand anderen "verfügt" als sich selbst.
Beispiel aus dem Tagesspiegel:
"Keine Pflicht zur Suizidhilfe"
Es geht beim Streit um die Sterbehilfe doch gar nicht um eine Pflicht zur Suizidhilfe. Der Ist-Stand bestraft das freiwillige Geben von Sterbehilfe, sogar dann, wenn das ausdrückliche Verlangen des Sterbewilligen vorliegt.
Beispiel aus dem E-Petitionen-Portal auf epetitionen.bundestag.de.
In einer Begründung zur Ablehnung einer entsprechenden Petition heißt es da:
"Der Wertordnung des Grundgesetzes liegt der absolute Schutz des menschlichen Lebens zugrunde. Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf. Die aktive Sterbehilfe im Sinne der gezielten Tötung eines Menschen muss daher selbst dann verboten sein, wenn der Patient die Tötung ausdrücklich verlangt (Tötung auf Verlangen, § 216 des Strafgesetzbuches – StGB)."
Am besten nocheinmal lesen: "Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, in Würde zu sterben, jedoch niemand über das Leben eines anderen verfügen darf."
Es geht bei der Sterbehilfe ja auch nur darum, dass der Einzelne um sein eigenes Leben verfügt. Da er Hilfe dabei braucht oder Hilfe wünscht, delegiert er den Selbst-Tötungsakt dann an einen Helfer. Das ist wie beim Post-Abholen oder Bank-Geschäfte-Erledigen. Mit einer Vollmacht kann der Inhaber im Namen des Vollmachtgebers handeln. Also ist es eindeutig der Sterbewillige, der über nichts anderes als sein eigenes Leben verfügt. Durch Nutzung des Begriffs "Verfügen" schießt sich der Gegner der Sterbehilfe hier doch eher ein Eigentor, denn es ist in der Tat ein Verfügen, Erlassen, Befehlen und es ist offensichtlich, dass der Sterbewillige über niemand anderen "verfügt" als sich selbst.
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